Angriffe auf GAAs gehören heute beinahe zum Alltag.
Täglich erreichen uns Pressemeldungen von Aufbrechen, Aufschweißen, Herausreißen bis hin zur aggressivsten Methode, der Sprengung mit explosivem Gas und seit neustem sogar mit Festsprengstoffen
Tätern reichen of wenige Minuten, um einen Geldautomaten zu öffnen (Aufhebeln, Aufschweißen, Herausreißen, Abtransport, Sprengen, etc.) und die Geldkassetten zu entwenden.
- Auch ein einzelner Täter ist handlungsfähig
- Die benötigte Technik ist allgemein und einfach verfügbar
- Ein Angriff kann in wenigen Minuten durchgeführt werden
- Spezial-Knowhow ist nicht erforderlich
- Erhebliche Beutesummen sind zu erwarten
Dieses Vorgehen scheint für Täter einfach und lukrativ.
Auch wenn die Täter nicht immer Erfolg haben, entstehen doch in allen Fällen beträchtliche Sachschäden am GAA selbst, an angrenzenden Räumlichkeiten sowie Gebäuden.
Die Gefährdung Dritter ist dabei nicht auszuschließen.
Auswirkungen auf Angestellte, Kunden und der Imageverlust sind erheblich.
Quelle: zenewa Presserecherche
Hinsichtlich der physischen Angriffe auf Geldautomaten betreibt das Bundeskriminalamt eine Sonderauswertung zu Sprengungen von Geldautomaten. Die Daten hierzu basieren weitgehend auf den Informationen, die dem Bundeskriminalamt aus dem polizeilichen Nachrichtenaustausch bekannt geworden sind. Gleiches gilt für Diebstähle von Geldautomaten. Diese Informationen werden durch Erkenntnisse zu unterschiedlichen Modi Operandi ergänzt.
Gemäß der dem Bundeskriminalamt vorliegenden polizeilichen Erkenntnisse ereigneten sich im Jahr 2018 rund 590 besonders schwere Fälle des Diebstahls von und aus Geldautomaten.
Dabei kamen folgende Modi Operandi zur Anwendung:
- Sprengung von Geldautomaten
- Öffnung von Geldautomaten
- mit Winkelschleifern
- mit hydraulischen Spreizern
- mit manuellen Hebelwerkzeugen (z. B. Brecheisen, Spaltkeile)
- mit thermischen Schneidgeräten (z. B. autogene Schneidbrenner) - Komplettentwendung von Geldautomaten (durch Herausreißen oder Demontage aus dem Aufstellort)
Fallzahlen: Im Jahr 2018 wurden dem Bundeskriminalamt im Phänomenbereich „Sprengung von Geldautomaten“ 369 versuchte und vollendete Fälle bekannt (2017 waren es 268 Fälle).
Quelle: Bundeskriminalamt (Angriffe auf Geldautomaten, Bundeslagebild 2018, Seite 2,3,4)
zenewa beschäftigt sich bereits seit 2005, mit Auftreten der ersten Sprengungen von Geldautomaten, mit diesem Bedrohungsszenario.
Dabei verfolgen wir unter anderem auch die aktuelle Presse und erstellen daraus unsere untenstehende Statistik.
In unserer Statistik finden Sie von uns recherchierte Fälle zu „Sprengungen“
in den Jahren 2010 bis aktuell 2019.
- Gesamt:
Alle nach Presserecherche erfassten Angriffe auf GAA mit explosivem Gas oder Sprengstoffen - GAA gesprengt:
Alle Angriffe mit Schäden am GAA selbst bzw. angrenzenden Räumlichkeiten, unabhängig davon ob die Täter Geld erbeuten konnten - Versuch:
Alle Angriffe, bei denen eine Sprengung versucht wurde, ohne Schaden zu verursachen
Da sonstige Angriffe auf Geldautomaten, wie Herausreißen, Abtransport, Aufschweißen, Spreizen, etc. weniger spektakulär sind, finden diese in der Presse kaum Erwähnung.
Quelle: zenewa Presserecherche
Von den im BKA Bundeslagebild 2018 erwähnten ca. 590 besonders schweren Fällen des Diebstahls von und aus Geldautomaten entfallen:
ca. 369 Fälle auf „Sprengung von Geldautomaten“ mit Gas oder Festsprengstoff
ca. 221 Fälle auf sonstige Angriffe
Öffnung von Geldautomaten
- mit Winkelschleifern
- mit hydraulischen Spreizern
- mit manuellen Hebelwerkzeugen (z. B. Brecheisen, Spaltkeile)
- mit thermischen Schneidgeräten (z. B. autogene Schneidbrenner)
Komplettentwendung von Geldautomaten (durch Herausreißen oder Demontage aus dem Aufstellort)